GEMA

“Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte”. Verwaltet Nutzungsrechte der Musiker und Produzenten. In anderen Worten: sorgt die GEMA dafür, dass Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen Entgelte für die Nutzung ihrer Werke zukommen. Dabei ist jegliche Nutzung entgeldpflichtig, sowohl der Klingelton, als auch die mechanische Vervielfältigung. (z.B. in Form von CDs) oder auch die öffentliche Aufführung (Radio, Konzerte usw.). Was in Deutschland die GEMA (www.gema.de), ist in Österreich die AUME (www.aume.at) und in der Schweiz die SUISA (www.suisa.ch).

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