Wichtiges zu Rechten

Rechte an Inhalten

 

Rechte an Ton und Video Aufnahmen

 

Vor Vervielfältigung eines Mediums sollten weiterhin die Rechte an den Inhalten geklärt sein. Das Recht die Ton oder Video Aufnahme, oder Teile davon zu vervielfältigen hat alleine der Eigentümer oder der Lizenznehmer dieser Aufnahme. Sollten Sie also weder Eigentümer noch zur Vervielfältigung autorisierter Lizenznehmer sein, so bedarf diese einer eindeutigen Überprüfung der Rechtslage dahingehend, dass Sie sich die Rechte zur Vervielfältigung sämtlicher inhaltlicher Bestandteile des Mediums von den Rechteinhabern schriftlich bestätigen lassen. So muss z.B. jede Musikpassage in einer CD-Rom Anwendung oder einem Film, unabhängig vom Dateiformat des Films, sowie auch jede Filmpassage selbst auf rechtmäßige Verwendung hin überprüft werden.

 

Rechte an Dokumenten und Software (CD-Rom)

 

Software und Dateien sind bezüglich der Rechtesituation was die Vervielfältigung angeht, in ähnlicher Weise zu überprüfen wie es zuvor für Video und Ton Aufnahmen beschrieben wurde. Auch sogenannte „Shareware“ darf zwar frei genutzt werden, müsste aber zur Vervielfältigung bei dem Eigentümer angefragt werden.

 

Rechte an Schriften und Bildern auf Drucksachen

 

Bitte beachten Sie, dass es auch Eigentumsrechte an Bildern und Schrifttypen gibt. Wenn Sie Fotos oder Logos für die Gestaltung Ihrer Drucksachen verwenden, sollten Sie vorher klären ob diese ohne weitere Genehmigung verwendet werden dürfen.