GEMA

Auszug aus der Lizenzkostentabelle GEMA (Angaben ohne Gewähr)

Mindestvergütung und Höchstzahl von Werken bzw. Werkteilen auf einer Schallplatte: Kategorie

Anzahl der geschützten Werke je Schallplatte Mindestvergütung je Schallplatte in €
45/17 N (Spieldauer bis zu 8 Min.) 2 Werke oder bis zu 6 Werkteilen 0,1473
45/17 EP (Spieldauer bis zu 16 Min.) bis zu 4 Werken oder bis zu 12 Werkteilen 0,1753
45 Maxi-Single (Spieldauer bis zu 16 Min.) bis zu 4 Werken oder bis zu 12 Werkteilen 0,2639
33/17 1/3 EP (Spieldauer bis zu 20 Min.) bis zu 6 Werken oder bis zu 18 Werkteilen 0,2743
33/25 1/3 LP (Spieldauer bis zu 30 Min.) bis zu 10 Werken oder bis zu 24 Werkteilen 0,3627
33/30 1/3 LP (Spieldauer bis zu 60 Min.) bis zu 16 Werken oder bis zu 28 Werkteilen 0,4836

Es handelt sich hierbei um die Mindestvergütung bei unentgeldlicher Abgabe.


 

Die GEMA nimmt die Autoren bzw. Urheberrechte wahr. (mechanische Vervielfältigungsrechte)

 

Die Autoren bzw. Urheberrechte werden in jedem Land von einer eigenen Wahrnehmungsgesellschaft kontrolliert und abgerechnet. In Deutschland ist dies die GEMA. Die einzelnen Wahrnehmungsgesellschaften sind weltweit miteinander vernetzt, so dass eine Vergütung von Autoren bzw. Urheber Lizenzerlösen gewährleistet ist. Es ist jedoch notwendig die Produktion in dem Land des Auftraggebers/Anmelders der jeweiligen Wahrnehmungsgesellschaft zu melden. Bei der Meldung wird der Wahrnehmungsgesellschaft das Presswerk mitgeteilt welches die Produktion der Ton, Video oder Datenträger übernimmt.

 

Das Presswerk darf erst dann mit der Produktion beginnen, wenn ihm die „Freigabe“ der Wahrnehmungsgesellschaft vorliegt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll die Meldung schon recht früh in die Wege zu leiten. Sollten Sie also Ihre Produktion selbst bei der Wahrnehmungsgesellschaft melden, so sollten Sie diese um Freistellung an uns -Disc Partner- AAA Media Solutions GmbH & Co KG, bitten. Am besten ist es jedoch die Meldung (gilt nur für Meldungen bei der GEMA) über „unseren Tisch“ gehen zu lassen, da wir täglich Produktionen bei der GEMA anmelden und auf diese Weise kontrollieren können ob eine Meldung dort eingegangen ist. In eiligen Fällen können wir dann auch schon mal mit ersten Produktionsschritten beginnen, ohne dass uns eine Freigabe der GEMA vorliegt. In der Regel erhalten wir Freigaben innerhalb von 48 Stunden, wenn es sich um lizenzfreies Repertoire handelt.

 

Sollten Sie Fragen zur Gema Anmeldung haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Bögen benötigen, kontaktieren Sie uns.Im Downloadbereich unserer Webseite finden Sie alle gängigen Meldebögen der Gema.

 

Lizenzfrei bedeutet, dass die Urheber bzw. Autoren nicht Mitglieder von Wahrnehmungsgesellschaften sind. Sollten Autoren und Urheber einer solchen Gesellschaft angeschlossen sein, wird entsprechend der Anzahl der Titel sowie des Verwendungszweckes der Produktion von der Wahrnehmungsgesellschaft eine Lizenzgebühr pro gefertigter CD/DVD erhoben. Oftmals wird diese Lizenzgebühr vor Erteilung einer Freistellung von der Wahrnehmungsgesellschaft erhoben und die Freistellung wird erst erteilt, wenn die Rechnung beglichen wurde. Keine Gema Freistellung benötigen wir, wenn Sie oder der Anmelder/Auftraggeber selbst einen Werksvertrag bei der Wahrnehmungsgesellschaft haben.

 

Im folgenden sind Links zu den Websites einiger Wahrnehmungsgesellschaften. Bitte beachten Sie dass Sie über die Wahrnehmungsgesellschaft Ihres Landes beauftragen uns eine Freistellung für Ihre Produktion bei uns zu erteilen. Auf den Websites sollten entsprechende Formulare zur Verfügung stehen.

 

Deutschland

Australien

Australien/Neuseeland

Belgien

Dänemark

 

Finnland

Frankreich

Italien

Irland

Island

Japan

Kanada

Niederlande

Norwegen

Österreich

Rusland

Schweiz

Spanien

Ungarn

U.K.

 

U.S.

 

www.gema.de

www.amcos.com.au

www.apra.com.au

www.sabam.be

www.koda.dk

www.ncb.dk

www.teosto.fi

www.sacem.org

www.siae.it

www.imro.ie

www.stef.is

www.jasrac.or.jp

www.socan.ca

www.bumastemra.nl

www.tono.no

www.austromechana.at

www.rao.ru

www.suisa.ch

www.sgae.es

www.artisjus.hu/en

www.mcps.co.uk

www.prs.co.uk

www.ascap.com

www.bmi.com

www.sesac.com